Schadensregulierung oder Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht durch Auswahl eines
eigenen Sachverständigen.
Hier wird angestrebt , dass eine Vielzahl von Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des
Fahrzeugschadens im Gutachten ermittelt werden. Die Kosten für die Inanspruchnahme
des Sachverständigen sind Bestandteil des Gesamtschadens und sollten im Regelfall von der
gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Im Haftpflichtschadensfall sind Sie nicht verpflichtet, den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu
akzeptieren.
Bei Bagatellschäden 750 bis 1000 € genügt als Nachweis für die Versicherung in der
Regel der Kostenvoranschlag mit Fotos vom Schaden.
Bei Schäden über 1000 Euro oder Totalschaden wird ein Gutachten erstellt.
Nach einem Zusammenstoß haben Sie bei leichten oder mittleren Schäden die freie
Wahl zwischen zwei Abrechnungsmöglichkeiten:
- Sie können das Auto reparieren lassen
- oder fiktiv abrechnen, das heißt, sich die Reparaturkosten netto ausbezahlen
Wenn Sie ihr Auto tatsächlich reparieren lassen, übernimmt meist nach Klärung der Schuldfrage die gegnerische
Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Rechnung
darf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um maximal 30 Prozent übersteigen,
und das Auto muss nach der kompletten Reparatur noch mindestens sechs Monate
behalten werden.
Darüber rechnet die Versicherung einen Totalschaden ab. In diesem Fall wird der
Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet.
Sie entscheiden, ob und wann das Auto ganz, teilweise oder gar nicht instandgesetzt
wird. Erstattet werden die Stundensätze einer markengebunden Fachwerkstatt.
Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn Sie in der Rechnung ausgewiesen ist. Das ist der Fall,
wenn bei einer Eigenreparatur Ersatzteile gekauft werden.
Gute Gründe sprechen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts im
Haftpflichtschadenfall:
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, dass Sie nach einem Unfall bestenfalls auch
wirklich den Ersatz des Schadens erhalten, der Ihnen zusteht, denn nur er verfolgt
meist Ihre Interessen!
Die Anwaltskosten übernimmt bei Alleinschuld des Verursachers dessen Versicherung,
ansonsten werden diese nach Haftungsquote aufgeteilt.
Dann springt – falls vorhanden – die Rechtschutzversicherung ein.