Wir wissen was Ihr Fahrzeug wert ist

Die korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) in einem Schadensgutachten ist die
elementare Grundlage eines beweissichernden Gutachtens nach einem Verkehrsunfall.
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls
aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen.
Hierbei wird der regionale Markt betrachtet, d.h. im Umkreis von ca. 50 km .

Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel,
der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen
Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.